AllgemeineGeschäftsbedingungen
Bei HaussWert GmbH stehen Transparenz und Vertrauen im Mittelpunkt jeder Zusammenarbeit. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) legen den Rahmen unserer Leistungen sowie die Modalitäten der Durchführung der uns anvertrauten Projekte fest.
1. Gegenstand und Definitionen
Diese AGB gelten für die Dienstleistungen und Lieferobjekte (zusammen die "Leistungen"), die von der Agentur an den Kunden gemäss dem zwischen der Agentur und dem Kunden vereinbarten Bestellformular erbracht werden (jeweils eine "Partei", zusammen die "Parteien").
Diese AGB und das Bestellformular bilden eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden (der "Vertrag"). Akzeptiert der Kunde diese AGB nicht, kann er die von der Agentur erbrachten Leistungen nicht in Anspruch nehmen.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Angebote
Die Agentur kann dem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreiten, das die vorgesehenen Leistungen und deren Preise aufführt. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Angebote unverbindlich. Die Agentur behält sich das Recht vor, ein Angebot jederzeit zu ändern.
2.2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Bestellformulars durch die Parteien zustande. Der Kunde akzeptiert diese AGB mit der Unterzeichnung des Bestellformulars.
3. Leistungen
3.1 Dienstleistungen und Lieferobjekte
Die Agentur erbringt für den Kunden die im Bestellformular definierten Leistungen sowie etwaige weitere schriftlich zwischen den Parteien vereinbarte Zusatzleistungen. Die Agentur erbringt die Leistungen mit der im vorliegenden Vertrag vorgesehenen angemessenen Sorgfalt und Fachkompetenz.
Die Leistungen können dem Kunden insbesondere in Form von Lieferobjekten (" Lieferobjekte ") übergeben werden. Die Lieferung von Lieferobjekten, die in den Anwendungsbereich von Art. 363 OR fallen, unterliegt der Abnahme durch den Kunden und muss gemäss den im Bestellformular festgelegten Modalitäten und Fristen erfolgen.
Wurde keine textliche Abnahmefrist nach Lieferung der Lieferobjekte vereinbart, hat der Kunde 5 Arbeitstage Zeit, um jeden Mangel oder jede Nichtkonformität schriftlich zu melden. Der Kunde muss der Agentur eine angemessene Frist zur Behebung eines wesentlichen Mangels setzen. Ist die Agentur nicht in der Lage, einen wesentlichen Mangel innerhalb dieser Frist zu beheben, muss der Kunde eine zweite angemessene Nachfrist zur Erfüllung setzen. Behebt die Agentur die Mängel innerhalb dieser zweiten Frist nicht, ist der Kunde berechtigt, unbeschadet anderer Rechtsbehelfe, die Erfüllung zu verlangen oder den Vertrag hinsichtlich der mangelhaften Lieferobjekte aufzulösen.
Die Dienstleistungen sind Teil verschiedener Pakete. Die Pakete werden von der Agentur auf ihrer Website beschrieben oder dem Kunden beim Abschluss des Bestellformulars schriftlich mitgeteilt.
3.2 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich :
- die Leistungen vertragsgemäss und unter Einhaltung aller gesetzlichen und ethischen Verpflichtungen in dem Gebiet zu nutzen, in dem er sich be findet ;
- bei der Vertragsdurchführung im erforderlichen Umfang mitzuwirken ; und der Agentur alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Inhalte, Dokumente und
- Genehmigungen rechtzeitig und in verwertbarer Form zur Verfügung zu stellen.
Jede Verzögerung oder Unterlassung des Kunden kann zu einer Verlängerung der Fristen für die Erbringung der Leistungen und die Lieferung der Lieferobjekte, zu zusätzlichen Kosten oder zur Aussetzung der Leistungen führen, ohne dass die Agentur dafür haftet.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Honorare
Die Effektiven Kosten bzw. die Monatlichen Gebühren (zusammen die "Honorare") werden im Bestellformular vereinbart und sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich Steuern angegeben.
Bei Zahlungsverzug wird die Agentur dem Kunden eine Mahnung zusenden. Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr sind ab dem Datum des Eingangs der Mahnung geschuldet. Die Agentur kann die für die Eintreibung der geschuldeten Beträge entstandenen Kosten geltend machen.
4.2 Effektive Kosten
Für die Effektiven Kosten können bei Abschluss des Vertrags und/oder im Laufe des Projekts nach alleinigem Ermessen der Agentur eine oder mehrere Vorauszahlungen verlangt werden. Die jeweiligen Beträge und Modalitäten werden im Bestellformular festgelegt oder nachträglich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. Soweit anwendbar, werden bereits geleistete Vorauszahlungen vom endgültig zu zahlenden Betrag abgezogen.
Die Schlussrechnung wird bei Beendigung des Vertrags oder bei Lieferung der Leistungen ausgestellt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, müssen Vorauszahlungen vor Beginn der betreffenden Leistungen vollständig bezahlt werden, und die Schlussrechnung für die Effektiven Kosten ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Die Agentur kann die Erbringung laufender Leistungen aussetzen und die Liefergegenstände bis zur vollständigen Bezahlung der vom Kunden geschuldeten Vorauszahlungen zurückbehalten.
4.3 Monatliche Gebühren
Der Kunde verpflichtet sich, die im Bestellformular angegebenen Monatlichen Gebühren zu zahlen. Die Monatlichen Gebühren sind monatlich im Voraus zahlbar und innerhalb von 30 Tagen fällig.
4.4 Änderungen und Zusatzleistungen
Jede im Bestellformular nicht vorgesehene Leistung ist Gegenstand eines ergänzenden Bestellformulars, das vor der Ausführung zu akzeptieren ist. Der Kunde erkennt an, dass solche Zusatzleistungen zu zusätzlichen Kosten und einem zusätzlichen Zeitrahmen führen können.
5. Geistiges Eigentum
Alle Inhalte, Elemente und Kreationen, die von der Agentur im Rahmen der erbrachten Leistungen erstellt werden, sind durch das schweizerische und internationale Urheberrecht und das Recht des geistigen Eigentums geschützt.
5.1 Rechte der Agentur vor Zahlung
Die Agentur behält alle Rechte des geistigen Eigentums an den Leistungen.
5.2 Dem Kundeneingeräumte Nutzungsrechte
Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung räumt die Agentur dem Kunden eine nicht ausschliessliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz ein, die weltweit und zeitlich unbegrenzt gilt und dem Kunden ein Nutzungsrecht an den Leistungen einräumt, beschränkt auf die Bedürfnisse des Kundenprojekts gemäss dem Bestellformular.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde nicht berechtigt, die Leistungen ausserhalb dieses Rahmens zu ändern, anzupassen oder zu verwerten. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen nicht in einer Weise zu nutzen, die den Ruf oder das Image der Agentur beeinträchtigen könnte.
Jede Nutzung der Leistungen ausserhalb des im Bestellformular de finierten Rahmens bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur. Eine solche Nutzung kann zu einer zusätzlichen Vergütung führen, die zwischen den Parteien zu vereinbaren ist. Die Agentur kann ihre Zustimmung nur aus legitimen Gründen verweigern.
Jede Bereitstellung der Leistungen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
5.3 Inhalte Dritter
Von Dritten bereitgestellte Inhalte bleiben Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Dem Kunden werden keine Rechte übertragen, die über die ausdrücklich gewährten hinausgehen.
6. Vertraulichkeit
Die Parteien können sich gegenseitig vertrauliche Informationen ("Vertrauliche Informationen") mitteilen. Vertrauliche Informationen umfassen ohne Einschränkung alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen, wie z.B. Informationen über die Organisation, die Funktionalitäten und Merkmale der Leistungen oder alle Informationen, die anderweitig als vertraulich angegeben wurden oder vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden können und dem Kunden oder der Agentur zuzuordnen sind.
Öffentlich verfügbare oder zugängliche Informationen sowie Informationen, die von der empfangenden Partei rechtmässig und ohne Einschränkung erhalten oder unabhängig entwickelt wurden, gelten nicht als vertraulich.
Jede Partei verpflichtet sich, alle Vertraulichen Informationen zu schützen, die ihr auf der Grundlage des Vertrags zugänglich werden oder bekannt sind. Diese Vertraulichkeitspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrags in Kraft.
Die Agentur kann die zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen an ihre in Art. 7 genannten Subunternehmer weitergeben. Diese sind vertraglich zur Einhaltung der Vertraulichkeit und zu einem dem vorliegenden Vertrag gleichwertigen Datenschutzniveau verpflichtet.
7. Subunternehmer
Der Kunde ermächtigt die Agentur ausdrücklich, für die Ausführung aller oder eines Teils der Leistungen Subunternehmer einzusetzen.
Die Agentur haftet nicht für den von ihr gewählten Subunternehmer, dem sie Weisungen erteilt hat. Jede weitere Haftung aus dem Handeln von Subunternehmern ist ausgeschlossen.
8. Haftung
8.1 Haftungsbeschränkung
Die Agentur haftet dem Kunden uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Bei direkten Schäden ist die Haftung der Agentur auf den vom Kunden für die entsprechenden im Bestellformular vereinbarten Leistungen insgesamt gezahlten Betrag begrenzt. In allen anderen Fällen, einschliesslich indirekter Schäden, ist die Haftung der Agentur im gesetzlich maximal zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die Agentur kann nicht für indirekte Schäden haftbar gemacht werden (entgangener Gewinn, Einnahmeverluste, Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen).
Als indirekte Schäden, für die die Agentur im gesetzlich maximal zulässigen Umfang nicht haftet, gelten insbesondere:
- Alle Schäden, die aus der Nutzung der Lieferobjekte durch den Kunden entstehen;
- Alle Schäden, die aus Ereignissen entstehen, die ausserhalb des Willens der Agentur liegen; und
- Alle Schäden, die auf Verschulden, Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung eines Dritten zurückzuführen sind, im Rahmen von Art. 7 oben.
8.2 Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), die durch Umstände verursacht wird, die ausserhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien liegen (höhere Gewalt).
Die betroffene Partei informiert die andere Partei so bald wie möglich über das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt und unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um dessen Auswirkungen zu mildern. Die Frist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen wird um die Dauer verlängert, während der die Erfüllung aufgrund des Ereignisses höherer Gewalt verhindert ist.
8.3 Inhalte und Dienste Dritter
Die Website oder die Leistungen können Links zu Seiten oder Diensten enthalten, die von Dritten betrieben werden. Die Agentur hat keine Kontrolle über diese externen Websites und kann nicht für deren Inhalte oder die von ihnen durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten haftbar gemacht werden.
9. Gewährleistung
Der Kunde erkennt an, dass die Leistungen "wie besehen" und "nach Verfügbarkeit" erbracht werden, und die Agentur gibt keinerlei Garantien irgendwelcher Art, weder ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich noch anderweitig, einschliesslich Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, des Titels oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter, in Bezug auf die Leistungen oder die darin enthaltenen Informationen und Materialien.
10. Kundenreferenzen
Sofern im Bestellformular nicht anders vereinbart, ermächtigt der Kunde die Agentur, die erbrachten Leistungen für ihre kommerzielle Kommunikation (Website, Portfolio, soziale Medien) zu verwenden. Diese Genehmigung kann schriftlich widerrufen werden, mit Wirkung innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung.
11. Archivierung
Sofern nicht anders vorgesehen, ist die Agentur nicht verpflichtet, die für den Kunden erstellten oder bereitgestellten Arbeiten, Dokumente oder Dateien aufzubewahren oder zu archivieren.
12. Laufzeit und Kündigung
12.1 Laufzeit
Die Leistungen werden ab dem Startdatum und für die im Bestellformular vorgesehene Dauer erbracht.
Die Lieferobjekte werden innerhalb der im Bestellformular festgelegten Fristen geliefert. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind diese Fristen nur indikativ und für die Agentur nicht bindend. Art. 3.2 dieser AGB bleibt vorbehalten.
12.2 Kündigung von Einzelleistungen
Jede Partei kann vereinbarte Einzelleistungen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.
Die zum Zeitpunkt der Kündigung von der Agentur genutzten oder eingegangenen Effektiven Kosten sind vom Kunden geschuldet. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die Effektiven Kosten insbesondere alle Kosten im Zusammenhang mit Subunternehmern, Einkäufen, Lizenzen, Reservierungen oder mobilisierten Ressourcen umfassen.
Zur Vermeidung von Unklarheiten wird festgestellt, dass bereits erbrachte oder eingegangene Leistungen dem Kunden nicht mehr geschuldet werden.
Die Effektiven Kosten werden von etwaigen vom Kunden geleisteten Anzahlungen abgezogen und der Restbetrag wird dem Kunden erstattet.
Übersteigen die Effektiven Kosten den Betrag der etwaigen Anzahlung(en), können die Anzahlungen von der Agentur einbehalten werden und der Restbetrag ist vom Kunden an die Agentur zu zahlen.
12.3 Kündigung v on wieder kehrenden oder langfristigen Leistungen
Jede Partei kann wiederkehrende Leistungen schriftlich mit einer Frist von einem Monat kündigen, mit Wirkung zum Ende des Monats nach Eingang der Kündigung.
Die Honorare werden von etwaigen vom Kunden geleisteten Anzahlungen abgezogen und der Restbetrag wird dem Kunden erstattet. Übersteigen die Honorare den Betrag der etwaigen Anzahlung(en), können die Anzahlungen von der Agentur einbehalten werden und der Restbetrag ist vom Kunden an die Agentur zu zahlen.
13. Datenschutz
Die Agentur erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten wie in ihrer Datenschutzerklärung beschrieben. Diese wird regelmässig aktualisiert. Die aktuellste Version ist online unter folgender Adresse abrufbar: www.hausswert.ch/de/datenschutz
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen dem Schweizer Recht. Die Gerichte des Kantons Zürich sind zuständig, sofern keine zwingenden Bestimmungen entgegenstehen.